Bildungsgeld-update
Ziel der Förderung
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.
Gegenstand
Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
Details finden Sie im Informationsblatt für Bildungsanbieter
Förderwerber/innen
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
- selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen
Weitere Voraussetzungen
- Für Personen, die eine Fachkräfteförderung erhalten, kann für diese Ausbildung kein Bildungsgeld update zuerkannt werden.
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen können. Nähere Informationen in § 3 Z 1 der Rahmenrichtlinie.
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
- Die einzelne Bildungsmaßnahme, der einzelne Kurs, muss vor Kursbeginn als förderbar genehmigt sein. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird. Es werden nur Ausbildungen gefördert, welche bereits vor Kursbeginn als förderbar in der Kursdatenbank aufscheinen. Sollte der von Ihnen beabsichtigte Kurs nicht aufscheinen, werden Sie ersucht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um eine mögliche Aufnahme prüfen zu können.
- Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mindestens 75 % betragen.
- Die Kursgebühr muss mindestens € 180,-- für Kurse mit Bildungsbonus mindestens € 500,-- betragen.
Für die Förderung bestimmter Ausbildungen ist vor Kursbeginn der Besuch einer Bildungs- und Berufsberatung erforderlich. Betroffene Kurse sind in der Kursdatenbank entsprechend gekennzeichnet. Diese Beratung wird von folgenden IBOBB-zertifizierten Beratungsstellen durchgeführt: AK Tirol, AMS Bizen, bildungsinfo-tirol, WIFI Berufs- und Bildungsconsulting. Termine können bei den jeweiligen Beratungsstellen oder zentral über die Infoline der Bildungs- und Berufsberatung Tirol vereinbart werden: 0800 500 820.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt
- 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
- 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Einreichfrist für Förderanträge
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Dem Antrag sind Unterlagen anzuschließen, nähere Details finden Sie im Informationsblatt für Förderwerber/innen
Richtlinien
Rahmenrichtlinie
Richtlinie Bildungsgeld update
Anträge können nur online eingebracht werden.
Hier finden Sie das Online-Formular
Kontakt
Manuel Kranebitter
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7874
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiter
Karin Seyrling
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7875
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiterin